Event-AGBs

Seminar- und Teilnahmebedingungen / AGB’s

gültig ab 01.03.2018
Mit der Veröffentlichung dieser AGBs verlieren alle älteren AGBs ihre Gültigkeit.

Wir machen ausdrücklich auf Folgendes aufmerksam: 

Aus rechtlichen Gründen machen wir darauf aufmerksam, dass der Titel „Diplom“ nur in Österreich getragen werden darf.
Es besagt keinesfalls, dass die Ausbilder und Trainer eine Ausbildung an einer Universität abgeschlossen haben.
Die Berufsbezeichnung Heiler:in oder Geistheiler:in ist hingegen nur in Deutschland erlaubt.  Da Seminarteilnehmer u.a. aus Deutschland als auch aus Österreich kommen, ist dies zu beachten.

Vorweg, bevor unsere AGB’s beginnen:

Die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen ab Jänner 2016

Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Richtlinie 2013/11/EU) trat mit 09. Jänner 2016 das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) in Kraft. Nach diesem Gesetz können sich Unternehmer und Konsumenten anstelle eines Gerichtsverfahrens freiwillig auch einem alternativen Streitbeilegungsverfahren unterziehen. Ein derartiges Verfahren kann nur durch den Verbraucher eingeleitet werden!

Wann ist das AStG anwendbar?Grundsätzlich sind alle Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern überentgeltliche Verträge über Waren und Dienstleistungen erfasst.

Der Dienstleistungsbegriff der EU ist weiter gefasst als jener nach dem ABGB, sodass unter Dienstleistungen auch Mietverträge zu verstehen sind. Es wäre daher denkbar bei einer Streitigkeit über mietrechtliche Angelegenheiten nicht nur die derzeit schon bestehende Schlichtungsstelle in wohnrechtlichen Angelegenheiten, sondern davor auch die allgemeine Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte anzurufen, sofern der Vermieter Unternehmer ist.

Die Webseite der zuständigen europäische Online-Streitbeilegungsplattform lautet: http://ec.europa.eu/odr 

Ausgenommen sind:

  1. Streitigkeiten über Gesundheitsdienstleistungen, die von Angehörigen der Gesundheitsberufe gegenüber Patienten erbracht werden, um deren Gesundheitszustand zu beurteilen, zu erhalten oder wiederherzustellen, einschließlich der Verschreibung, Abgabe und Bereitstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten,
  2. Streitigkeiten mit öffentlichen Anbietern von Weiter- oder Hochschulbildung,
  3. nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (das sind staatliche oder im Rahmen des Staates erbrachte Dienstleistungen) und
  4. Kaufverträge über unbewegliche Sachen (insbesondere Immobilien).

Unsere Seminar- und Teilnahmebedingungen / AGB’s

Im Sinne der Ganzheitlichkeit knochentrockene, allgemeine Geschäftsbedingungen zu kreieren, ist eigentlich ein Widerspruch in sich selbst. Jedoch zwingen die europäischen Gesetze die Vertragspartner aufgrund von Wahrheit und Klarheit dazu, alles so deutlich und unmissverständlich wie möglich zu formulieren, damit es im geschäftlichen Miteinander korrekt ablaufen kann.
Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung gehen Sie gewisse Verpflichtungen ein. Sie sollten jedoch auch wissen, welche Rechte Ihnen aus diesem Vertrag heraus erwachsen.
In diesem Sinne haben wir versucht, die für einen reibungslosen Kurs-Ablauf notwendigen Bedingungen darzulegen.

NEU! Nichtraucher-Seminare:
Ab sofort sind alle unsere Seminare Nichtraucher-Seminare. Das heißt, dass während des Seminars auf dem gesamten Gelände der Heilerakademie Europa, soweit die Seminare dort stattfinden, nicht geraucht werden darf. Diese Regelung wurde notwendig, da sich nichtrauchende Seminarteilnehmer bei der Heilarbeit durch Raucher unwohl und im Wohlbefinden eingeschränkt fühlten (Nikotinfahne, stinkende, gelbe Raucherfinger, Rauchausdünstung der Kleidung etc.).

Anmeldung, Vertragsabschluss:
Wenn Sie sich für einen der Events angemeldet haben, egal ob in schriftlicher oder mündlicher oder fernmündlicher Form, per Email, SMS oder durch ein elektronisches Anmeldeformular, so ist Ihre Anmeldung für die jeweilige Veranstaltung selbstverständlich verbindlich.

Leistungsumfang:
Sie erwerben mit Ihrer verbindlichen Anmeldung und der sofortigen Zahlung  der Kursgebühr binnen 7 Tage das Recht zur Teilnahme an der tatsächlich durchgeführten jeweiligen Veranstaltung.

Teilnahmevoraussetzung:
Der/die Teilnehmer/-in erklärt, ggf. auch für die mitangemeldeten Personen, dass sie/er psychisch und physisch in der Lage ist, an der Veranstaltung ohne Einschränkungen teilzunehmen. Der Teilnehmer achtet selbst darauf, seine körperlichen und seelischen Kräfte nicht zu überschätzen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Teilnahme an den Seminaren ersetzt keine Behandlung bei einem Arzt oder sonstigen Heilbehandler. Alle vorgestellten Selbstheilungs-Methoden stellen nur alternative Möglichkeiten zur Schulmedizin dar.
Die Seminarleitung kann jederzeit vom Teilnehmer ein ärztliches Attest über den derzeitigen psychischen Zustand verlangen, sollten sich aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten während des Unterrichts Verdachtsmomente einer massiven psychischen Störung ergeben.

Ausschluss von der Veranstaltung:
Teilnehmer können aus der Veranstaltung entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist z.B. die nachhaltige Störung der Veranstaltung, oder wenn den Anweisungen des Dozenten keine Folge geleistet wird. Auch ungebührliches, beleidigendes, verletzendes Verhalten oder Äußerungen anderen Seminarteilnehmern, dem Dozenten oder der Akademieleitung gegenüber kann zu einem Ausschluss führen. In einem solchen Fall oder bei Verlassen der Veranstaltung aus eigenem Entschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Ebenso kann ein Seminarteilnehmer auch von der weiteren Teilnahme an den Seminaren ausgeschlossen werden, wenn eine persönliche Reife nach Meinung des Dozenten oder eine psychische Stabilität nicht vorliegt oder es für den Dozenten und/oder für die Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist, diese Person weiter im Seminar zu belassen. Auch in diesem Falle besteht kein wie auch immer geartete Rückerstattung der Kursgebühr.

DAS_Plakette_150x150_Transparent

Wir sind geschützt. Mit uns streiten lohnt sich nicht.

Haftung
Wir bitten um Verständnis, dass für Verletzungen, Unfälle, Diebstähle oder Beschädigungen am und im Veranstaltungsraum gleich welcher Art jede/r Teilnehmer/in selbst haftet.
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige kann nicht übernommen werden. Veranstalter, Kursleiter und Organisatoren übernehmen keinerlei Haftung. Diese werden durch Anerkennung dieser AGB’s durch den Teilnehmer und ggf. durch die mitangemeldeten Teilnehmer ausdrücklich von jeglicher Haftung freigestellt.

Gebühren, Zahlungsbedingungen:
Die Gebühren für die Seminare entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seminar-Ausschreibungen. Im Preis nicht inbegriffen sind grundsätzlich Verpflegungsaufwendungen sowie Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten des/der Teilnehmers/-in. Es sei denn, in der Ausschreibung wird explizit etwas anderes angeboten.

Seminarort und Beginnzeiten
Der Kursleiter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig den Seminarort und auch die Beginnzeiten zu ändern, soweit die Umstände dies erforderlich machen.
Dies gilt insbesondere auch für bereits laufende Ausbildungen und Ausbildungsreihen, wo von Modul zu Modul auch der Seminarort gewechselt werden kann.
Eine wie auch immer geartete Schadenersatzforderung kann daraus nicht abgeleitet werden.

Zahlungsmodalitäten
Möglich ist die Zahlung der Kursgebühr vor Kursbeginn per Überweisung, per Paypal, per Barzahlung durch Wertbrief oder im Ausnahmefall (z.B. bei sehr kurzfristiger Anmeldung) direkt vor Kursbeginn in bar.
Bei allen Kursanmeldungen gilt: 100 % der Kursgebühr sind binnen 7 Tage zu zahlen. Damit sichern Sie sich verbindlich Ihren Ausbildungsplatz.

Bei Überweisung:
Wir bitten um fristgerechte Überweisung der gesamten Kursgebühren.
Die Bankverbindung wird aus Sicherheitsgründen erst mit der Bestätigung mitgeteilt.
Bitte bringen Sie zu der Veranstaltung Ihren Zahlungsbeleg mit.

Bei Barzusendung im Brief:
Das Bargeld möglichst als Wertbrief zusenden. Für durch die Post abhanden gekommene Sendungen können wir leider nicht haften.

Bezahlung per Paypal bitte auf das Konto: office@akua-events.com.

Kauf von Gutscheinen

Bei Erwerb von Gutscheinen für Seminare, Workshops und Vorträgen muss der Empfänger des Gutscheines genannt werden. Der Gutschein wird nach Bezahlung der Rechnung in Form eines PDF-Dokumentes dem Gutschein-Bucher per Email zugestellt. Der Gutschein kann nur eingelöst werden für Veranstaltungen, die von der Heilerakademie Europa veranstaltet und auch tatsächlich durchgeführt werden. Es besteht keinerlei Anspruch auf ein bestimmtes Event.
Ersatzweise kann der Gutschein-Wert gegen Produkte der Heilerakademie eingelöst werden, z.B. DVDs, Bücher, CDs, Downloads und Video-Streaming (E-Learning / Fernstudium), soweit diese direkt von Heilerakademie Europa angeboten und vertrieben werden. Evtl. anfallende Versandkosten hat der Empfänger selbst zu tragen und werden separat in Rechnung gestellt.
Eine wie auch immer geartete Rückerstattung / Barzahlung / Barauslösung ist ausgeschlossen. Der Gutschein hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Danach besteht kein Anspruch mehr auf Einlösung des Gutscheines. Nach schriftlicher Rücksprache mit dem Gutschein-Inhaber kann dieser Gutschein jedoch auch auf eine andere Person übertragen werden. Ansonsten gelten vollinhaltlich die hier veröffentlichten Seminar-AGBs.

Frühbucher/ Ermäßigungen
a) Frühbucher
(gilt nur, wenn Frühbucher-Preise definitiv ausgewiesen werden. Fehlen Frühbucherpreise im jeweiligen Angebot, so können diese auch nicht in Anspruch genommen werden: Wenn Frühbucherpreise genannt werden, gilt Folgendes:
Bei Anmeldung und Zahlung bis zum Frühbucher-Datum (genaues Datum siehe unter Programminhalte/Tabellen) gelten die jeweiligen, ausgewiesenen Frühbucher- Preise.
Bei späterem Zahlungseingang (nach Frühbucher-Schluss-Datum) wird automatisch der spätere Tarif zu Grunde gelegt.
Später: Bei allen Anmeldungen und Zahlungen nach dem Frühbucher-Datum gelten die normalen Kursgebühren.
b) Ermäßigungen (50 % auf alle Kursgebühren) gelten nur für Kinder ab dem 13. Lebensjahr bis zum 17. Lebensjahr in Begleitung mindestens eines vollzahlenden erziehungsberechtigten Teilnehmers. Die Anzahl der teilnehmenden Kinder pro Kurs ist begrenzt. Deshalb vorher direkt mit der Kursleitung abklären, ob Kinder noch mitgebracht werden können.
Bitte am 1. Kurstag den Originalausweis des Kindes mitbringen und unaufgefordert vorlegen!
Rückwirkend werden keine Ermäßigungen gewährt.

Rabattsystem für Gruppen
Konditionen bitte erfragen.
In der Regel 15 % bei einer Gruppenanmeldung von mindestens 6 Personen.
Dieser Rabatt kann nur dann gewährt werden, wenn der Gesamtbetrag in einer Summe für alle Gruppenteilnehmer in einer Summe und von einer Person (Gruppensprecher) gezahlt wird!
Bei der Heiler-Ausbildung gilt als vereinbart, dass der Gruppenarabatt nur gewährt werden kann, wenn eine Anmeldung für die komplette Ausbildung (4 Module) gegeben ist und die Seminargebühr für alle 4 Module im Voraus vom Gruppenanmelder und für alle Gruppenmitglieder entrichtet wurde.

Storno / Rücktritt / Kurs-Absage

Sollte sich der Teilnehmer über das Internet online angemeldet haben, so steht ihm ein kostenloses Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu; es sei denn, das Event beginnt bereits innerhalb dieser 14 Tage, dann gilt das Ruecktrittsrecht nur bis einen Tag vor Kursbeginn.
Danach gilt:
Im Falle eines Rücktritts, gleich aus welchem Grund, wird eine Stornogebühr pro Teilnehmer einbehalten:
– bis 28 Tage vor Workshop-Beginn: 25 % der Kursgebühr (bei Workshops im Ausland (außerhalb Österreichs) und bei Bezahlung durch dort ansässige Teilnehmer abweichend 35 % der Kursgebühr)
– 27 bis 11 Tage vor Workshop-Beginn: 50 % der Workshopgebühren
– ab dem 10. Tag vor Workshop-Beginn oder bei Nichterscheinen und Krankheit: 100 % der Workshopgebühren.

Bei einem Rücktritt während der Heilerausbildung (Ausbildungsreihe) gilt folgende abweichende Regelung:
Hat der Kursteilnehmer sich für die Heilerausbildung verbindlich angemeldet, so kann eine wie auch immer geartete Rückerstattung eines Teils der Kursgebühr nicht mehr erfolgen.

Eine verbindliche Anmeldung für die gesamte Heilerausbildung liegt immer dann vor, wenn der Kursteilnehmer die gesamte Ausbildungsgebühr spätestens zum Kursbeginn bezahlt hat.

Sobald der Kursteilnehmer sich für eine Gruppe angemeldet hat, wird seitens der Seminarleitung davon ausgegangen, dass automatisch auch die nächsten Module in dieser Gruppe besucht werden. Es ist deshalb keine weitere Anmeldung für die Module notwendig. Sollte der Kursteilnehmer an dem nächsten Modul nicht teilnehmen wollen oder können, so hat er dies rechtzeitig, mindesten 1 Woche im Voraus, der Kursleitung schriftlich mitzuteilen. Er kann dann dieses Modul in einer anderen Gruppe ohne weitere Kosten nachholen. Erscheint jedoch der Teilnehmer – ohne dies mindestens 1 Woche vor Seminarbeginn angekündigt zu haben – nicht zum Seminar, so gilt dieses Seminar als absolviert (siehe analog hierzu in diesem Paragrafen „Nichterscheinen“) und die Seminargebühr ist hierfür zu 100 % fällig. Diese Regelung gilt nicht bei Verhinderung durch eigene Krankheit (mit Attest).  Ein Nachholen des versäumten Seminars / Moduls kann dann nur erfolgen, soweit Plätze in einem anderen Seminar frei sind und 50 % der Seminargebühr für dieses Modul zusätzlich entrichtet wurden.

Nach Absprache jedoch kann ein Ersatzteilnehmer für die noch nicht in Anspruch genommenen Module gestellt werden. Auch eine spätere Teilnahme an anderen oder parallel laufenden Kursen (auch in anderen Standorten) der Heilerausbildung kann erfolgen, soweit noch Plätze frei sind.

Bei einem Rücktritt eines Gruppenmitgliedes (Inanspruchnahme des Gruppentarifes) während der Heilerausbildung kann eine Teil-Rückerstattung der gezahlten Ausbildungsgebühr nicht mehr erfolgen. Ein Wechsel in eine andere Gruppe kann nur gegen Differenzzahlung zur normalen Seminargebühr erfolgen. Der Gruppenrabatt wird in diesem Falle für dieses Gruppenmitglied nachträglich für ungültig erklärt. Es gilt dann die normale, ausgeschriebene Kursgebühr.

Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Es gilt das Datum des Poststempels bzw. Fax-, Email-Eingangsdatum.

Unterschreitung der Mindest-Teilnehmerzahl von 6 Personen innerhalb einer Heiler-Ausbildungs-Gruppe:
Sollte durch Abbruch oder Umbuchung auf andere Ausbildungsgruppen einzelner Seminarteilnehmer die Teilnehmerzahl der Gruppe auf 5 Personen oder weniger schrumpfen, so kann die Gruppe ggf. durch den Kursleiter aufgelöst und auf andere Ausbildungsgruppen aufgeteilt werden. Dies berechtigt nicht zum Abbruch oder Storno der Heiler-Ausbildung. Jeglicher Schadenersatzanspruch in diesem Zusammenhang wird ausgeschlossen.
Ein ggf. gewährter, vergünstigter Gruppentarif bleibt für die restlichen Gruppenmitglieder in diesem Falle selbstverständlich erhalten.

Bei kostenpflichtigen Stornierungen besteht jedoch bei schriftlichem Nachweis (z.B. durch ärztliches Attest oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original) die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

Weitergehende Ansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere bei Nichterscheinen.
Dies gilt auch für mitangemeldete dritte Personen, wie z.B. Partner oder Kinder, die aufgrund des Nichterscheinens des Hauptteilnehmers oder aus anderen Gründen ebenfalls nicht zum Kurs erscheinen.
Dies gilt auch im umgekehrten Falle, sollte ein mitangemeldeter Teilnehmer erkranken und erscheint daraufhin auch der Hauptteilnehmer nicht.  Die entsprechenden Stornogebühren fallen hier ebenfalls an.

Ohne jegliche Rechtsverpflichtung seitens des Veranstalters kann jedoch aus Kulanzgründen der erkrankte Teilnehmer (nachweislich durch ärztliches Attest oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original, welches spätestens 5 Tage nach Kursbeginn unaufgefordert dem Veranstalter vorgelegt werden muss) auf eines der darauffolgenden Seminare gleichen Themas umgebucht werden.  Der vom Veranstalter vorgeschlagene Ersatztermin muss dann angenommen werden. Auch kann nur dann – aus Kulanzgründen – ein Ersatztermin angeboten werden, soweit absehbar noch Restplätze frei bleiben werden. Sollte der vom Veranstalter vorgeschlagenen Ersatztermin überbucht werden, hat der neu anmeldende Teilnehmer Vorrang. In diesem Falle wird ein weiterer Ersatztermin durch den Veranstalter vorgeschlagen. Falls der Veranstalter bereit ist, aus Kulanzgründen einen Ersatztermin anzubieten, so erhebt der Veranstalter grundsätzlich aufgrund des entstehenden höheren Verwaltungsaufwandes eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 15 % des Seminarpreises, mindestens jedoch 25 EUR pro Person,  die innerhalb von 7 Tagen nach Annahme des Kulanzangebotes durch den Teilnehmer zu entrichten ist. Erfolgt die Zahlung dieser Umbuchungsgebühr jedoch nicht oder verspätet, so erlischt rückwirkend auch das Kulanzangebot des Veranstalters auf Teilnahme an einem Ersatztermin.

Ein weiteres Storno oder Umbuchen seitens des Teilnehmers, auch innerhalb der vorgenannten Fristen, ist nicht möglich. Die Kostenansprüche verbleiben in diesem Falle bei der/dem Erstanmeldenden.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Sollten einzelne Teile der Heilerausbildung nicht in der vorgegebenen Abfolge wahrgenommen werden können, so hat der Teilnehmer die Möglichkeit, die Ausbildung innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ab Beginn des erstes Modules durchzuführen. Dies muss jedoch mit der Seminarleitung schriftlich abgestimmt werden und es wird dann ein individueller Ausbildungsplan erstellt.

Absage eines Seminars / Workshops / Events

Der Veranstalter behält sich vor, ein Seminar / einen Workshop wegen Unterbelegung vor Seminarbeginn abzusagen. Ebenfalls kann ein Seminar wegen Erkrankung des Kursleiters vorher abgesagt werden. Jeglicher Schadenersatzanspruch in diesem Zusammenhang wird ausgeschlossen.
Auf Wunsch wird in diesem Falle die Anmeldung auf den nächstmöglichen Termin umgebucht oder die entrichtete Seminargebühr in voller Höhe zurückerstattet.
Die mögliche Erstattung der Seminargebühr gilt jedoch nicht für mögliche Stornierungen oder Terminverschiebungen von Seminar-Modulen innerhalb der Heilerausbildung. Hier kann der  Teilnehmer nur in eine andere Gruppe eintreten oder den Alternativtermin akzeptieren.
Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Notwendige Termin- und oder Veranstaltungsort-Verschiebungen

Bei notwendigen Termin- und oder Veranstaltungsort-Verschiebungen eines in sich geschlossenen, zeitlich zusammenhängenden Seminares oder Workshops besteht ein Rücktrittsrecht; dies jedoch nicht bei den blockorientierten oder wochenendorientierten modularen Heilerausbildungen.

Der Lehrkörper ist nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen der Workshop-Abläufe, -Zeiten und -Orte sowie des Kursleiters sind vorbehalten.

Besondere Bedingungen zu Ratenzahlungen
Es sind nach schriftlicher Vereinbarung Ratenzahlungen möglich, die auch über das Kurs-Ende hinaus gehen können. Für Ratenzahlungen erheben wir einen Ratenzuschlag,  Sollte eine Ratenzahlung vereinbart worden sein und  leistet der Schuldner nicht die vereinbarte Zahlung pünktlich, so befindet sich der Schuldner sofort in Verzug. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die restliche, noch offene Summe ohne weitere Zahlungserinnerung einzufordern. Auf erste Anforderung hin ist der Kursteilnehmer verpflichtet, dann die restliche Summe binnen 7 Tage nach Aufforderung zu leisten. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachzahlungsfrist ist der Veranstalter berechtigt, seine Forderung mit juristisch Hilfe einzufordern.
Gleichzeitig wird der Kursteilnehmer von allen weiteren Kursveranstaltungen ausgeschlossen.
Weiterhin hat der Veranstalter das Recht, das entsprechende Diplom abzuerkennen und den Schüler aus der Schule auszuschließen.
Dieser Ausschluß kann öffentlich bekannt gegeben werden. Mit dieser Regelung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich einverstanden.

Unterkunftsmöglichkeiten:
Die Teilnehmer/-innen werden gebeten,  Reservierungen selbst vorzunehmen.

Inhouse-Seminare:
Selbstverständlich bieten wir mit unseren Dozenten auch die Durchführung unseres Kursprogramms sowie speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Veranstaltungen in Ihren eigenen Räumen an. Hierfür erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.

Foto / Ton / Videoaufnahmen
Das Mitbringen und die Benutzung von Video- Foto- oder Filmkameras oder sonstigen Film-, Ton-und Foto-Aufzeichnungsgeräten in die Unterrichtsräume ist definitiv nicht gestattet. In der Regel (ohne Rechtsverpflichtung) sind jedoch Gruppenfotos / Erinnerungsfotos gestattet, soweit sich alle Teilnehmer damit einverstanden erklären.

Werbung
Die aktive Bewerbung auch eigener Workshops und Seminare, das Anbieten oder der Verkauf von eigenen Produkten oder Dienstleistungen ist den Teilnehmern während der gesamten Veranstaltung nicht gestattet.

Sonderklausel für die Teilnahme an Ausbildungsprüfungen
Wir möchten klarstellen, dass eine angebotene Zwischen- oder Abschlussprüfung immer nur auf freiwilliger Teilnahmebasis stattfinden kann. Diese Vereinbarung gilt für beide Seiten. Der Veranstalter oder deren Beauftragte können ohne Angabe von Gründen einen Teilnehmer von der Prüfung ausschließen oder eine Prüfung nicht anerkennen oder ein Diplom wieder aberkennen, sollten sich später Gründe zeigen, die dagegen sprechen sollten.
Dies ist z.B. immer dann der Fall, wenn die hohen ethischen, moralischen und medialen Werte der Ausbildungsstätte nicht eingehalten werden oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese in der Praxis nicht gelebt werden. Auch können Teilnahmebestätigungen (Zertifikate) oder Diplome nicht ausgehändigt werden, sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer während der Ausbildungszeit unter extremen psychischen Störung (z.B. Schizophrenie) leidet oder gelitten hat.

Danke für Ihr Verständnis!